Pfleghilfsmittel für Sie GRATIS

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.
Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, kann sich regelmäßig mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln versorgen lassen.

Bei Pflegehilfsmitteln ist zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag zu unterscheiden.

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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz und Fingerlinge

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen oder Freunden betreut werden

Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.

Dokument

Pflegehilfsmittel beantragen:

Hier können Sie den Antrag zur Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln herunterladen, ausfüllen und uns vorab zuschicken. Wir erledigen die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse, Sie müssen nur einmalig zum Unterschreiben vorbei kommen (Originalunterschrift ist erforderlich). Selbstverständlich füllen wir den Antrag auch direkt vor Ort in der Apotheke mit Ihnen aus.

Unser Service für Sie

Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gerne weiter!

Ihr Johannes Apotheken-Team